
Münster, 09. Dezember 2014
Elf NRW-Städte und drei Kreise sind am 09.12.2014 mit einer Beschwerde am NRW-Verfassungsgerichtshof gescheitert. Sie wollten erreichen, dass das Land Mehrkosten nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trägt.
Die Pressemitteilung und Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshof finden Sie hier.